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Die Erstattung des WiSe ist immer erst ab dem 01.10. des jeweiligen Jahres möglich!

Die Erstattung des SoSe ist immer erst ab dem 01.04. des jeweiligen Jahres möglich!

Das Ticket ist per Urabstimmung Teil des Sozialbeitrages, welcher von jedem Studierenden zu leisten ist.

In bestimmten Fällen ist dieser Anteil nicht zu entrichten oder kann erstattet werden.

Um die Erstattung des Tickets kümmert sich unser Sekretariat .

BEFREIT VOM SEMESTERTICKETBEITRAG:

  • Gast- und Zweithörende
  • Studierende im Urlaubssemester
  • Menschen mit Behinderungen und entsprechenden Marken im Schwerbehindertenausweis, welche frei fahren können oder aufgrund ihrer Behinderung den ÖPNV nicht nutzen können

In diesen Fällen wird von vornherein nur der ermäßigte Semesterbeitrag erhoben. Nachweise sind bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung dem Studierendensekretariat vorzulegen. Falls dies versäumt wird, kann bei uns der Antrag auf Erstattung gestellt werden.

ERSTATTUNGSGRÜNDE:

  • Exmatrikulation im laufenden Semester (Exmatrikulationsbescheinigung, anteilig nach Datum)
  • Urlaubssemester (nach Ende der Rückmeldefrist verspätet beurlaubt)
  • Auslandssemester/ Praktikum im Ausland (genaue Datumsangaben auf offiziellen Dokumenten) ab 3 Monaten Dauer
  • Verspätete Immatrikulation (Nachweis des Studierendensekretariates)
  • Schwerbeschädigtenausweis mit entsprechenden Marken
  • Promotion neben dem Beruf ( bei Arbeitszeit > 20 Std. die Woche, nachzuweisen durch Arbeitsvertrag)
  • Auslandspraktikum ab 3 Monaten im Ausland (Nachweis mit genauen Daten, kein Urlaub)
  • Krankheit physisch oder psychisch, wodurch öffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden können, ab 3 Monaten, nachzuweisen durch ärztliches Attest (kein Heilpraktiker o. Ä.)
  • Wohnort außerhalb Deutschland

Fristen:

Sommersemester 15.09. (Beispiel SoSe 22, Frist 15.09.2022)
Wintersemester 15.03. (Beispiel WiSe 22/23, Frist 15.03.2023)

Anträge auf die Differenz zum 9-€-Ticket werden wieder von uns bearbeitet.

Antrag auf Erstattung des Beitrages für das VRR / NRW Semesterticket

Antragsteller:in





Bankverbindung





Semester


Erstattungsgrund


Dateiupload

Erlaubt ist der Upload von PDF Dokumenten mit einer Größe von bis zu 10 MB.

Kontoübersicht aus eCampus oder Studierendensekretariat

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Exmatrikulationsbescheinigung

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Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben.


Bitte immer und NUR die erforderlichen Dokumente hochladen. Keine Studienverläufe, Kontoauszüge o.ä. Fehlerhafte Anträge werden NICHT bearbeitet.

Die Anträge des Sommersemester bearbeiten wir ab April, des Wintersemester ab Oktober.

Anträge im laufenden Semester werden innerhalb von 3 Wochen bearbeitet.

Wenn falsche Dokumente hochgeladen werden, werden die Anträge nicht bearbeitet.

Weitere Fragen?

Eine Übersicht über die benötigten Unterlagen findet ihr hier.

Einfach mailen, vorbei kommen oder anrufen:

AStA der Ruhr-Universität Bochum
SH 007
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Telefon: 0234/32-22416
Telefax: 0234/701623
Email: sekretariat[at]asta-bochum.de

Alle Angaben ohne Gewähr!