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Ab dem 01.04.2024 wird hier die Erstattung des Deutschland-Tickets möglich sein.

Wohnort außerhalb NRW entfällt, da es ein deutschlandweites Ticket ist.

Promotion mit Arbeitsvertrag > 20 Wochenstunden kommt dazu.

Die Erstattung des WiSe ist immer erst ab dem 01.10. des jeweiligen Jahres möglich!

Die Erstattung des SoSe ist immer erst ab dem 01.04. des jeweiligen Jahres möglich!

Das Ticket ist per Urabstimmung Teil des Sozialbeitrages, welcher von jedem Studierenden zu leisten ist.

In bestimmten Fällen ist dieser Anteil nicht zu entrichten oder kann erstattet werden.

Um die Erstattung des Tickets kümmert sich unser Sekretariat .

BEFREIT VOM SEMESTERTICKETBEITRAG: (Stand bis 31.03.2024)

  • Gast- und Zweithörende
  • Studierende im Urlaubssemester
  • Menschen mit Behinderungen und entsprechenden Marken im Schwerbehindertenausweis, welche frei fahren können oder aufgrund ihrer Behinderung den ÖPNV nicht nutzen können

In diesen Fällen wird von vornherein nur der ermäßigte Semesterbeitrag erhoben. Nachweise sind bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung dem Studierendensekretariat vorzulegen. Falls dies versäumt wird, kann bei uns der Antrag auf Erstattung gestellt werden.

ERSTATTUNGSGRÜNDE: (Stand bis 31.03.2024)

  • Exmatrikulation im laufenden Semester (Exmatrikulationsbescheinigung, anteilig nach Datum)
  • Urlaubssemester (nach Ende der Rückmeldefrist verspätet beurlaubt)
  • Auslandssemester/ Praktikum im Ausland oder außerhalb NRW  (genaue Datumsangaben auf offiziellen Dokumenten)
  • Verspätete Immatrikulation (Nachweis des Studierendensekretariates)
  • Schwerbeschädigtenausweis mit entsprechenden Marken

Fristen:

Sommersemester 15.09. (Beispiel SoSe 22, Frist 15.09.2022)
Wintersemester 15.03. (Beispiel WiSe 22/23, Frist 15.03.2023)

Anträge auf die Differenz zum 9-€-Ticket werden wieder von uns bearbeitet.

Die Frist für die Ticketerstattung ist abgelaufen.


Bitte immer und NUR die erforderlichen Dokumente hochladen. Keine Studienverläufe, Kontoauszüge o.ä. Fehlerhafte Anträge werden NICHT bearbeitet.

Die Anträge des Sommersemester bearbeiten wir ab April, des Wintersemester ab Oktober.

Anträge im laufenden Semester werden innerhalb von 3 Wochen bearbeitet.

Wenn falsche Dokumente hochgeladen werden, werden die Anträge nicht bearbeitet.

Weitere Fragen?

Eine Übersicht über die benötigten Unterlagen findet ihr hier.

Einfach mailen, vorbei kommen oder anrufen:

AStA der Ruhr-Universität Bochum
SH 007
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Telefon: 0234/32-22416
Telefax: 0234/701623
Email: sekretariat[at]asta-bochum.de

Alle Angaben ohne Gewähr!