Werkstudent*in (w/m/d) für das Sachgebiet Grundlagenplanung


Published on: 08.08.2025

Designation: Beschäftigung als Werkstudent*in
Provider: Stadt Bochum
Provider's website: http://www.bochum.de
Requirements: mind. 5. Semester mit dem Studiengang Bauingenieurwesen, Informatik, Geografie oder einer vergleichbaren Studienrichtung mit Erfahrung in mindestens einem der beiden Gebiete
Employment from: Start ist flexibel
Duration of Employment: unbefristet
Place of work: Bochum
Payment: 8.600€ bis 12.600€ brutto/Jahr je nach Arbeitszeit
Application documents: Lebenslauf und Nachweis des Studiums
Mail: mpollak@bochum.de
Phone: 0234 910-2684
position at the Ruhr-University: externe Stelle

Diese Aufgaben erwarten Sie:
• Ziel Ihrer Tätigkeit wird sein, an dem Informationsprojekt "Gis664" mitzuarbeiten. Im Rahmen dieses Projektes wird ein Datenbank- und Informationssystem für die Abteilung Entwässerung und Gewässer des Tiefbauamtes aufgebaut.
• Im Rahmen ihrer Tätigkeit werden sie mit Oracle-Datenbanken und dem Geoinformationssystem Qgis arbeiten.
• Ihre Aufgabe wird darin bestehen Datenbankstrukturen (Tabellen, Views) zu erarbeiten und Python-Scripte für ein Qgis-Pluginsystem zu erstellen.
• Sie werden in Ihrer Arbeit kontinuierlich durch einen Mitarbeiter der Abteilung unterstützt.

Das sind Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten:
Zur Umsetzung der Aufgabe suchen wir eine*n Werkstudent*in ab dem 5. Semester mit dem Studiengang Bauingenieurwesen, Informatik, Geografie oder einer vergleichbaren Studienrichtung mit Erfahrung in mindestens einem der beiden Gebiete (Umgang mit Datenbanken, Programmieren mit Python/Qgis [PyQGIS])

Erläuterung für Werkstudierende:
Sie müssen das Werkstudierendenprivileg erfüllen, dazu müssen Sie aktuell einem Studium nachgehen und an einer Hochschule, einer Universität oder einer staatlich anerkannten Berufsfachhochschule eingeschrieben sein. Das Studium kann dabei auch an einer ausländischen Universität absolviert werden. Wichtig ist nur, dass das Studium neben dem Job immer noch den Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt.

Das Werkstudierendenprivileg entfällt bei:
Promotionsstudierenden
Studierenden im Urlaubssemester
Dual Studierenden
Langzeitstudierenden, die sich jenseits des 25. Fachsemesters befinden
Fern- und Teilzeitstudierenden
Gasthörer*innen
Teilzeitstudierenden, deren Studium die Hälfte oder weniger der Zeit eines
Vollzeitstudiums umfasst

Weiterhin müssen Sie immatrikuliert sein und haben die letzte Prüfungsleistung noch nicht erbracht.