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Ab sofort ist eine Herausgabe des Deutschland-Semestertickets als Chipkarte (DS-Chipkarte) für bestimmte Personengruppen möglich. Für die Chipkarte muss ein Pfand entrichtet werden.

Wer ist berechtigt?

Studierende, welche aufgrund einer nachgewiesenen Beeinträchtigung nach dem Schwerbehindertenrecht nicht dazu in der Lage sind, das Deutschland-Semesterticket in digitaler Form über den RIDE-Campus abzurufen

  • Die Beeinträchtigung kann nachgewiesen werden durch die Merkmale B, TBL, H oder BL in einem Ausweis einer anerkannten Stelle (Versorgungsamt, nach Landesrecht zuständige Stelle, Berufsgenossenschaft, Landschaftsverbrand, Behörde der Bundeswehrverwaltung oder andere Dienststelle (z.B. Wehrbereichsgebührnisamt))
  • wenn keines der Merkmale eingetragen ist, aber eine andere Erkrankung vorliegt, die die Nutzung des RIDE-Campus ausschließt (z.B. attestierte Smartphone Abhängigkeit, die aus Theraphiezwecken die Nutzung eines mobilen Endgerätes ausschließt), besteht die Möglichkeit einer Härtefallprüfung im Einzelfall durch Vorlage aussagekräftiger Unterlagen

Studierende, welche aufgrund sozialer Härten nicht auf das digitale Semesterticket zugreifen können

  • Semesterbeitrag wurde ganz oder teilweise vom AStA übernommen und besitzen kein mobiles Endgerät, auf dem das digitale Semesterticket abrufbar ist
  • Erhalt von Unterstützung aus anderen sozialen Maßnahmen des AStA (hierzu zählt insbesondere das Programm „Mensafreitische“)
Wie erhalte ich die Chipkarte?

Die Chipkarte muss beantragt werden. Es muss ein Pfand von 10 Euro entrichtet werden.

Beantragung der Herausgabe des Deutschland-Semestertickets als Chipkarte (DS-Chipkarte) aufgrund von Beeinträchtigung

Beantragung der Herausgabe des Deutschland-Semestertickets als Chipkarte (DS-Chipkarte) aufgrund von sozialer Härte

Wie geht es nach der Beantragung weiter?

Nach Überprüfung des jeweiligen Antrags erhalten die Antragsteller:innen eine Rückmeldung. Nach Bestätigung des Antrags muss ein Pfand in Höhe von 10 Euro im AStA Sekretariat hinterlegt werden. Hierfür ist es notwendig, die Vereinbarung über die Überlassung einer Barkaution ausgefüllt und unterschrieben im Sekretariat vorzulegen. Nach erfolgreicher Abgabe des Pfands wird die Chipkarte bei der Bogestra in Auftrag gegeben. Die Chipkarte kann anschließend nach ca. 72h an der Hauptverwaltung der BOGESTRA, Universitätsstraße 58, 44789 Bochum unter Vorlage eines Lichtbildausweises abgeholt werden.

Alle Angaben ohne Gewähr!