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Bei der Sozialberatung können ausländische Studierende einen Antrag an den Verein „Hilfe für ausländische Studierende in Bochum e.V.“ stellen. Der Verein gewährt Studierenden, ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder diesen nach den europäischen Verträgen Gleichgestellten, einmalige Hilfen (als Darlehn) zum Lebensunterhalt, wenn sie diesen nicht selbst bestreiten können.

Die Antragsformulare können online ausgefüllt werden und per Mail mit den entsprechenden Unterlagen an sozialberatung@asta-bochum.de gesendet werden. Bitte beachte, dass es vier Antragsformulare sind!!!

Bitte beachten, dass bestimmte Voraussetzungen für eine Antragstellung erfüllt sein müssen. Die Sozialberatung entscheidet nicht über die Bewilligung der Anträge. Dies ist Aufgabe des Vereinsvorstands!! Die Bearbeitungszeit hierfür bedarf es ca. 1 Woche.

Voraussetzung für eine Antragstellung:

  • Aufenthaltstitel nach § 16 AufenthG oder § 81 AufenthG
  • An der Ruhr-Universität Bochum immatrikuliert
  • Herkunftsland ist ein sogenanntes „Schwellen- oder Entwicklungsland“
  • eine finanzielle Notlage muss vorhanden sein

Die entsprechenden Unterlagen:

  • Studienbescheinigung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monaten (Umsatzliste reicht auch aus)
  • Kopie Reisepass und Aufenthaltstitel
  • Belege, falls vorhanden, über Schulden (Mahnungen, etc.).
  • NICHT Akzeptiert wird: Kfz-Schulden, Bußgeldbescheide, Fitness-studio Schulden

Die Antragsformulare:

Antragsformular Deutsch

Datenschutzerklärung Deutsch

Bankverbindung und Begründung

Rückzahlungsverpflichtung

Antragsformular Englisch

Datenschutzerklärung Englisch