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Studierende, welche aufgrund sozialer Härten nicht auf das digitale Semesterticket zugreifen können

  • Semesterbeitrag wurde ganz oder teilweise vom AStA übernommen und besitzen kein mobiles Endgerät, auf dem das digitale Semesterticket abrufbar ist
  • Erhalt von Unterstützung aus anderen sozialen Maßnahmen des AStA (hierzu zählt insbesondere das Programm „Mensafreitische“) und besitzen kein mobiles Endgerät, auf dem das digitale Semesterticket abrufbar ist

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol LKW.

    Wenn falsche Dokumente hochgeladen werden, werden die Anträge nicht bearbeitet.
    Wie geht es nach der Beantragung weiter?

    Nach Überprüfung des jeweiligen Antrags erhalten die Antragsteller:innen eine Rückmeldung. Nach Bestätigung des Antrags muss ein Pfand in Höhe von 10 Euro im AStA Sekretariat hinterlegt werden. Hierfür ist es notwendig, die Vereinbarung über die Überlassung einer Barkaution ausgefüllt und unterschrieben im Sekretariat vorzulegen. Nach erfolgreicher Abgabe des Pfands wird die Chipkarte bei der Bogestra in Auftrag gegeben. Die Chipkarte kann anschließend nach ca. 72h an der Hauptverwaltung der BOGESTRA, Universitätsstraße 58, 44789 Bochum unter Vorlage eines Lichtbildausweises abgeholt werden.

    Weitere Fragen?

    Antje Westhues
    Studierendenhaus SH 018
    Universitätsstraße 150
    44801 Bochum
    Telefon: 0234/ 32 23 05 0
    E-Mail: sozialberatung[at]asta-bochum.de

    Alle Angaben ohne Gewähr!