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Der AStA hat vom 21.12.2024-06.01.2025 geschlossen.

Am 07.01.2025 sind wir wieder für Euch da.

Wir wünschen Euch gesegnete Feiertage und einen guten Rutsch ins Jahr 2025.

Beglaubigungen im WiSe 2024/2025 Mo, Di, Do und Fr zwischen 10:00 und 12:00 Uhr und Mi zwischen 16:00 und 18:00 Uhr in SH 0/11.

Zu beglaubigende Dokumente sind im Original und in Kopie mitzubringen. Bitte die Kopien selber mitbringen!

Was beglaubigt der AStA?

Der AStA der Ruhr-Universität Bochum beglaubigt Urkunden und Dokumente, die:

  • Von einer Hochschule ausgestellt wurden oder zur Vorlage an einer Hochschule dienen oder geeignet sind
  • Im Original oder beglaubigter Kopie vorliegen.

Grundsätzlich von der Beglaubigung durch den AStA ausgenommen sind

  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ausweise etc.)

Wie kann ich meine Dokumente beglaubigen lassen?

Zu beglaubigende Dokumente sind im Original und in Kopie mitzubringen.

Die beglaubigten Dokumente werden sofort angefertigt.

Die Kopien, die zu beglaubigen sind, müsst ihr selbst mitbringen. Wir kopieren eure Dokumente NICHT vor Ort.

Kosten für Beglaubigungen im AStA

Kosten pro beglaubigtem Dokument: 1,00 €

Die Beglaubigungsgebühr ist bei Abholung der Dokumente zu entrichten.

Anerkennung unserer Beglaubigungen

Leider gibt es einige Universitäten, die im AStA beglaubigte Dokumente nicht anerkennen. Wir wissen dies leider nicht von allen Universitäten genau, deshalb meldet Euch bitte, falls Ihr so einen Fall kennt. Danke!

Dazu zählen nach unserem Kenntnisstand:

  • Ludwig-Maximilians-Universität München
  • TU Berlin
  • Universität Gießen
  • Universität Duisburg-Essen
  • Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  • Technische Universität Darmstadt
  • Universität Konstanz
  • Bergische Universität Wuppertal (erkennen die vom eigenen AStA angefertigten Beglaubigungen an)
  • Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst Göttingen
  • Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Hochschule Bochum
  • Hochschule Ruhr West, Mülheim
  • FernUni Hagen
  • Eberhard Karls Universität in Tübingen
  • Technische Universität München

Diese Universitäten erkennen nur Dokumente an, die z.B. von Bürgerbüros oder Notaren beglaubigt wurden, also AMTLICH!

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