Informationen zum VRR- und NRW-Semesterticket
Das VRR- und NRW-Semesterticket ist noch bis zum 31.03.2024 gültig. Ab dem 01.04.2024 gilt das Deutschland-Semesterticket.
Nutzungsmöglichkeit und Bedingungen des SemesterTickets
Das Semesterticket für den VRR ist dein kombiniertes NRW- und VRR-Ticket. Es gilt im gesamten VRR-Gebiet und es können alle Verkehrsmittel des ÖPNV (Nahverkehrszüge 2. Klasse, Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Schwebebahnen, Hochbahnen) benutzt werden.
IC/EC, ICE, dürfen grundsätzlich nicht benutzt werden, es sei denn diese Züge werden aufgrund außergewöhnlicher Verspätungen der REs und RBs für VRR-Tickets freigegeben. Auch für Fahrten außerhalb des VRR gilt das Semesterticket innerhalb von NRW für den ÖPNV, allerdings ist dort keine Fahrrad- und Personenmitnahme möglich.
VRR Informationen zum Semesterticket
Wie komme ich an mein Ticket?
Das kombinierte VRR & NRW-Ticket muss jedes Semester erneut erstellt werden. Dies kannst du von jedem beliebigen Gerät mit Zugang zu eCampus über den Menüpunkt “ÖPNV Ticket” erledigen. Für alle Fahrten muss das ausgedruckte Ticket oder das als PDF auf dem Mobiltelefon gespeicherte kombinierte Semesterticket mitgeführt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn dein Sozialbeitrag schon bei der Universitätskasse eingegangen und verbucht ist.
Gültigkeit des Semestertickets
Das kombinierte Ticket ist jeweils gültig vom 01.04 bis zum 31.09 für ein Sommersemester und vom 01.10 bis zum 31.03. für ein Wintersemester. Also denk daran, dich rechtzeitig zurückzumelden und den Fahrausweis verlängern zu lassen.
Dein Ticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis wie Personalausweis oder Reisepass gültig, und zwar
- als Ausdruck des PDFs in Originalgröße auf weißem Papier, das Ticket nicht einlaminieren oder den Barcode falten
oder - als Download, den du auf einem mobilen Endgerät (Smartphone, Tablet etc.) mitführst
Für das Mitführen des Tickets auf einem digitalen Endgerät gilt:
- Das Gerät muss bei Nutzung der Angebote geladen und voll funktionsfähig sein
- Bestimmte Ticketmerkmale müssen darstellbar sein: Name, Geburtsdatum, Barcode in einer Mindestgröße von 2,5 x 2,5 cm (gegebenenfalls durch Zoomen)
Falls du dein Ticket vergessen hast und kontrolliert wirst, so gilt dies nicht als Schwarzfahren. Du musst später dein Semesterticket vorzeigen und eine Verwaltungsgebühr von 7 Euro zahlen.
Fahrrad- und Personenmitnahme
Du kannst im gesamten VRR mit deinem Semesterticket kostenlos ein Fahrrad mitnehmen. Beachte dazu folgende Bedingungen:
- In S-Bahnen sowie in Regional Express-Zügen (RE) und Regional Bahnen (RB) mit Mehrzweckabteil ist die Fahrradmitnahme ganztägig möglich.
- Im RE und RB ohne Mehrzweckabteil ist die Fahrradmitnahme von Montag bis Freitag – außer von 6:30 – 9:00 Uhr – ganztägig möglich. An Wochenenden und Feiertagen kannst du ebenfalls ganztägig ein Fahrrad mitnehmen.
- In U-/Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen kann man von Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr bis Betriebsschluss sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig ein Fahrrad mitnehmen. Bitte erfragt, wenn notwendig zusätzlich bei den örtlichen Verkehrsunternehmen die genauen Zeiten.
Weiterhin ist es möglich kostenlos eine weitere Person mitzunehmen. Die Personenmitnahme ist jedoch nur werktags ab 19 Uhr und an Wochenenden, an Feiertagen und am 24.12. und 31.12. ganztägig im gesamten VRR-Gebiet möglich.
Wichtig: Ihr dürft außerhalb des VRR kein Fahrrad und keine weiteren Personen mitführen!
Geltungsbereich des Semestertickets im VRR und in NRW
Dein Semesterticket gilt in ganz NRW. Die Mitnahmeregelung gilt für den auf der Karte als “VRR-Gebiet” gekennzeichneten Bereich. Zudem umfasst das VRR-Gebiet sechs angrenzende holländische Städte. Studierende der RUB können mit dem VRR-Ticket kostenlos nach Venlo fahren. Für den Besuch der nördlichen holländischen Gemeinden Nijmegen, Millingen a.d. Rijn´s-Heerenberg sowie Arnheim und Zevenaar wird lediglich ein ZusatzTicket benötigt.
Schlichtungsstelle
Bei Problemen rund um den Nahverkehr schaltet sich auf Anfrage die Schlichtungsstelle Nahverkehr ein. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr ist eine unabhängige Einrichtung, die aus Mitteln des Landes NRW sowie aus Beiträgen der Vereinsmitglieder finanziert wird. Dem Verein gehören die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen an. Die Schlichtungsstelle wird kostenlos tätig und schlichtet außergerichtliche Streitigkeiten zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast.
Ihr erreicht die Schlichtungsstelle unter 0211/3809380 oder
info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de
http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/
Regelungen für Urlaubssemester, Menschen mit Behinderungen und soziale Härte
Alle, denen es Schwierigkeiten bereitet, den Semesterbeitrag zu bezahlen, möchten wir auf die Möglichkeit hinweisen, den Härtefallfonds des AStA in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu bekommt ihr von unserer Sozialberatung, Frau Westhues :sozialberatung@asta-bochum.de sowie im AStA-Sekretariat.
Ausgenommen von der Pflicht zur Entrichtung des Semesterticket-Beitrages sind Gast- und Zweithörende, Studierende im Urlaubssemester, Menschen mit Behinderungen und entsprechenden Marken im Schwerbeschädigten Ausweis, die sowieso schon frei fahren können oder aufgrund ihrer Behinderung den ÖPNV nicht nutzen können, oder Studierende, die sich aus Studiengründen nachweislich außerhalb des Gültigkeitsbereiches NRW aufhalten.
Bei Urlaubsemester, Gast- Zweithörenden und Menschen mit Behinderungen wird von vornherein nur der ermäßigte Semesterbeitrag erhoben (Nachweise sind bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung vorzulegen). Studierende, die sich nachweislich (z.B. Praktikum) außerhalb NRW aufhalten, bekommen ihren Semesterticket-Beitrag im AStA auf Antrag erstattet.
Wichtiger Hinweis zur Erstattung des anteiligen Semesterbeitrages:
Mails immer an:
IMMER benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Erstattung
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Kontoübersicht des STUDIERENDENSEKRETARIATS (ein Kontoauszug vom eigenen Konto reicht nicht!) oder Auszug aus dem eCampus ( als Nachweis, das der Sozialbeitrag bezahlt wurde.)
Zusätzlich je nach Erstattungsgrund:
– Bei Wohnort außerhalb von NRW
Nachweis über den Wohnort, z. B. Meldebescheinigung aktuell oder Ausweiskopie vorne und hinten
– Bei Exmatrikulation
Exmatrikulationsbescheinigung
– Urlaubssemester
Bescheinigung Urlaubssemester
– Auslandssemester, Praktikum im Ausland oder außerhalb NRW
Unterlagen über den
Auslandsaufenthalt/das Auslandspraktikum/ das Praktikum außerhalb NRW mit genauen Datumsangaben
Abgabefristen der erforderlichen Unterlagen in unserem Sekretariat sind:
- Für das Wintersemester der 15.03.
- Für das Sommersemester 15.09.
Danach kann leider keine Erstattung mehr stattfinden, da danach die Abrechnung mit den Verkehrsunternehmen erfolgt.
Die zu erbringenden Nachweise sind uns von den Verkehrsunternehmen vorgegeben, welche prüfen, was wir erstatten.
Du kannst uns gerne immer alles per Mail schicken und auch Unterlagen vom Studierendensekretariat per Mail anfordern: stud-sekretariat@uv.rub.de
Weitere Fragen?
Das Referat für Infrastruktur hilft dir gerne weiter!
Deine Fragen kannst du ebenfalls gerne richten an verkehr@asta-bochum.de
Alle Angaben ohne Gewähr!