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Juristische Fachkraft (w/m/d) beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste in Duisburg


Veröffentlicht am: 08.12.2025

Bezeichnung: Juristische Fachkraft (w/m/d) beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste in Duisburg
Anbieter: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Internetseite des Anbieters: https://lzpd.polizei.nrw/karriere-im-lzpd-nrw
Vorraussetzungen: erfolgreich abgeschlossene erste juristische Staatsprüfung oder abgeschlossene Hochschulausbildung mit dem Studienabschluss Diplom-Jurist, Bachelor Öffentliches Recht oder einem vergleichbaren juristischen Studienabschluss
Einstellung ab: 01.02.2026
Einstellungsdauer: befristet bis zum 31.12.2026
Ort der Arbeitsstätte: Duisburg
Entlohnung: EG 12 TV-L
Bewerbungsunterlagen: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse
Mail: karriere.lzpd@polizei.nrw
Telefonnummer: 0203/4175-11102 Herr Daniel Jacob (für fachliche Fragen) und 0203/4175-72124 Frau Tina Mörke (für Fragen zum Bewerbungsverfahren)
Stelle an der RUB: externe Stelle

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Juristische Fachkraft (w/m/d) in Duisburg

Wir sorgen für:
• Einen sicheren und sinnstiftenden Arbeitsplatz – auch in Krisenzeiten
• Mobiles Arbeiten und eine optimale Work-Life-Balance in Voll- und Teilzeit
• Kooperationen mit Familienserviceeinrichtungen
• Zahlreiche Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
• Vielfältige Sport- und Gesundheitsangebote
• Betriebsrente, Jahressonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen

Wir wollen, dass Sie einen guten Job machen. Dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Denn es geht um viel: Sie arbeiten in sensiblen Sicherheitsbereichen am Herzen der nordrhein-westfälischen Polizei.

Ihre neuen Aufgaben:
Die Stelle wird im Rahmen einer Vertretung bis zum 31.12.2026 besetzt.

Im Teildezernat 11.1 sind Sie für landesweite Rechtsangelegenheiten zuständig, dabei
• unterstützen Sie das Ministerium des Innern NRW bei der Wahrnehmung der Fachaufsicht über die einheitliche Rechtsanwendung in den Kreispolizeibehörden und Klärung zentraler Rechtsfragen mit landesweiter Bedeutung, insbesondere im Versammlungsrecht und sonstigen polizeilichen Tätigkeitsrecht
• führen Sie die Prüfung und Genehmigung von Anträgen auf Übernahme von Ersatzleistungen für Sachschäden durch Gewaltaktionen Dritter und Schmerzensgeld gemäß § 82a LBG NRW durch
• übernehmen Sie die Prüfung und Genehmigung von Sponsoringanträgen und Kooperationsvereinbarungen im Bereich der Verkehrsunfallprävention sowie der von den Kreispolizei-behörden vorgeschlagenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleiche
• prüfen Sie die Verhältnismäßigkeit der Anträge auf Strategische Fahndung (§ 12a PolG NRW)
• überprüfen Sie außerdem die durch die Kreispolizeibehörden und das Landeskriminalamt NRW getätigten Online-Grundbuchzugriffe