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Studierende, welche aufgrund einer nachgewiesenen Beeinträchtigung nach dem Schwerbehindertenrecht nicht dazu in der Lage sind, das Deutschland-Semesterticket in digitaler Form über den RIDE-Campus abzurufen

  • Die Beeinträchtigung kann nachgewiesen werden durch die Merkmale B, TBL, H oder BL in einem Ausweis einer anerkannten Stelle (Versorgungsamt, nach Landesrecht zuständige Stelle, Berufsgenossenschaft, Landschaftsverbrand, Behörde der Bundeswehrverwaltung oder andere Dienststelle (z.B. Wehrbereichsgebührnisamt))
  • wenn keines der Merkmale eingetragen ist, aber eine andere Erkrankung vorliegt, die die Nutzung des RIDE-Campus ausschließt (z.B. attestierte Smartphone Abhängigkeit, die aus Theraphiezwecken die Nutzung eines mobilen Endgerätes ausschließt), besteht die Möglichkeit einer Härtefallprüfung im Einzelfall durch Vorlage aussagekräftiger Unterlagen

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Wie geht es nach der Beantragung weiter?

Nach Überprüfung des jeweiligen Antrags erhalten die Antragsteller:innen eine Rückmeldung. Nach Bestätigung des Antrags muss ein Pfand in Höhe von 10 Euro im AStA Sekretariat hinterlegt werden. Hierfür ist es notwendig, die Vereinbarung über die Überlassung einer Barkaution ausgefüllt und unterschrieben im Sekretariat vorzulegen. Nach erfolgreicher Abgabe des Pfands wird die Chipkarte bei der Bogestra in Auftrag gegeben. Die Chipkarte kann anschließend nach ca. 72h an der Hauptverwaltung der BOGESTRA, Universitätsstraße 58, 44789 Bochum unter Vorlage eines Lichtbildausweises abgeholt werden.

Weitere Fragen?

Einfach mailen, vorbeikommen oder anrufen:

AStA der Ruhr-Universität Bochum
SH 007
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Telefon: 0234/32-22416
Telefax: 0234/701623
E-Mail: sekretariat[at]asta-bochum.de

Alle Angaben ohne Gewähr!