Beantragung ab Mitte des Monats

Finanzen. Die Hilfen für Studierende, die zwischen 100 und 500 Euro liegen, können bald wieder beantragt werden – möglicherweise bis zum Ende des Wintersemesters.

Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hat bekannt gegeben, die Nothilfen für Studierende, die im September ausgelaufen sind, für den November erneut auszuzahlen. Eine Antragsstellung soll ab Mitte November möglich sein, nachdem IT-Probleme mit dem Verfahren gelöst sind. Außerdem stellte Karliczek in Aussicht, die Hilfen für das ganze Wintersemester laufen zu lassen. „Wir sind uns mit dem Deutschen Studentenwerk einig, dass wir die bewährte Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen im November wiederaufleben lassen“, sagte Karliczek der Rheinischen Post. „Ich kann mir vorstellen, dass die Überbrückungshilfe aber auch darüber hinaus bis zum Ende des Wintersemesters weiterläuft.“ Die Ministerin betonte, man lasse „die Studierenden in dieser Pandemie nicht allein.“

Die Hilfen, die zwischen 100 und 500 Euro liegen und jeden Monat erneut beantragt werden müssen, sind im vergangenen September entgegen der Kritik von Studierendenverbänden ausgelaufen. Insbesondere kritisierten Verbände wie der „freie zusammenschluss von student*innenschaften“ (fzs) die zufriedenen Töne der Bundesbildungsministerin: „Während Anja Karliczek sich darauf stützt, dass 135.000 Anträge bewilligt wurden, wird verschwiegen, dass über ein Drittel der Hilfsanträge abgelehnt wurden,“ so Amanda Steinmaus, Vorsitzende des fzs. Als die Überbrückungshilfen im September ausliefen, waren gerade einmal 65 Millionen der verfügbaren 100 Millionen Euro an Studierende ausgezahlt. 109.000 der 235.000 Anträge wurden abgelehnt. Einerseits seien die Zuschüsse, die die Konten der Betroffenen nur immer auf einen Betrag von rund 500 Euro aufstockten, zu gering, andererseits waren die Hürden zur Gewährung der Hilfen zu hoch.
Gleichzeitig stieg die Zahl der beantragten KfW-Studienkredite von Mai bis September im Vergleich zum Vorjahr um etwa das vierfache von 8.500 auf 30.800 Anträge und um einen Betrag von rund 600 Millionen Euro – das zehnfache der ausgezahlten Nothilfen. Die Kredite werden während der aktuellen Pandemie zwar zinsfrei verteilt, für die Empfänger:innen der Darlehen bedeutet dies jedoch dennoch eine Verschuldung, die im Falle einer erneuten Anstellung oder nach dem Studium erst zurückgezahlt werden muss und damit eine zusätzliche Finanzlast auf junge Menschen legt. 

Außerdem gaben bei einer Befragung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) etwa die Hälfte aller Studierenden an, dass sie aufgrund der Pandemie voraussichtlich länger für ihr Studium bräuchten. Dies könnte zur Folge haben, dass sich ein Teil der Studierenden, die sich derzeit noch für BAföG qualifizieren können, dies in Zukunft nicht mehr können und dadurch nach anderen Wegen der Studienfinanzierung suchen müssen, ein weiteres Potenzial für Neuverschuldungen, die insbesondere ohnehin schon sozio-ökonomisch benachteiligte Personen betreffen könnten.
Rund die Hälfte der abgelehnten Anträge auf die Überbrückungshilfen mussten außerdem abgelehnt werden, da sich die Studierenden bereits vor der Pandemie in einer finanziellen Notlage befanden. Die Nothilfen dürfen nur an Studierende ausgezahlt werden, die durch die Pandemie in eine Notlage geraten sind, andere Notfälle werden nicht berücksichtigt. Verbände wie das fzs oder das Deutsche Studentenwerk (DSW), das die Hilfen auszahlt, fordern daher schon seit langem nach größeren Reformen.  DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde sagt: „Für diese Studierenden brauchen wir dringend eine strukturelle Reform der Studienfinanzierung.“

:Stefan Moll

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