Keine Prüfungen an religiösen Feiertagen
Glauben. Mit einem Senatsbeschluss führt die RUB als erste deutsche Uni eine Regelung zur Freistellung von allen Religionsangehörigen bei Klausuren ein.
Als „Bundesweit vorbildhaft“ bezeichnet die RUB die Resolution, die der Senat am 9. Juli beschloss. „Ich freue mich ganz besonders, dass dieser Entschluss nach langer Diskussion mit allen Senatsgruppen und dem Rektorat einstimmig gefällt wurde. Die RUB geht damit als religionssensible und Diversität achtende Universität bundesweit vorbildhaft voran“, sagt die Senatorin und Professorin für evangelische Theologie, Isolde Karle. Mit der Regelung bekennt sich die RUB dazu, künftig Prüfungstermine so zu legen, dass sie nicht mit religiösen Arbeitsverboten kollidieren. Sollte dies dennoch der Fall sein, können Studierende rechtzeitig den Prüfenden oder den Prüfungsausschuss über den Konflikt in Kenntnis setzen. Dann kann für die Studierenden ein Ausweichtermin ermöglicht werden, allerdings nur, wenn sie einen Nachweis zur Teilnahme an einer religiösen Feier oder eines religiösen Arbeitsverbots darlegen. Der bürokratische Prozess dazu wird derzeit ausgearbeitet. Diese Regelung sorgte für Fragen, da nicht klar sei, was als Nachweis gelte. In den sozialen Medien kamen von Nutzer:innen jedoch Zweifel auf, ob alle Professor:innen auf die Regelungen Rücksicht nähmen. Es könnten beispielsweise schwierigere Klausuren für Ausweichtermine gestellt werden oder Studierende könnten aufgrund solcher Befürchtungen den Senatsbeschluss nicht geltend machen.
Prof. Isolde Karle brachte die Regelung auf den Weg, nachdem Dr. Michael Blume – der Antisemitismusbeauftrage des Landes Baden-Württembergs – im Dezember 2019 einen Vortrag an der RUB hielt (:bsz 1236). Als konkreten Vorschlag, was die Universität zur Unterstützung jüdischer Personen unternehmen könne, merkte Grünen-Politiker Volker Beck an, dass die Überschneidung von Prüfungen und religiösen Arbeitsverboten schon lange ein Problem für orthodoxe Juden und Jüdinnen sei. „In der weiteren Debatte haben wir später das Anliegen und den Text dann aber bewusst ganz offen formuliert“, sagt Isolde Karle. Daher betrifft die Regelung nun nicht nur Menschen jüdischen Glaubens, sondern alle Religionsgemeinschaften.
:Stefan Moll
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