AStA Beglaubigungen SH 0/05
Was beglaubigt der AStA?
Der AStA der Ruhr-Universität Bochum beglaubigt Urkunden und Dokumente, die:
- Von einer Hochschule ausgestellt wurden oder zur Vorlage an einer Hochschule dienen oder geeignet sind
- Im Original oder beglaubigter Kopie vorliegen.
Grundsätzlich von der Beglaubigung durch den AStA ausgenommen sind
- Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ausweise etc.)
Wie kann ich meine Dokumente beglaubigen lassen?
Zu beglaubigende Dokumente sind im Original und in Kopie mitzubringen.
Die beglaubigten Dokumente werden sofort angefertigt.
Die Kopien, die zu beglaubigen sind, müsst ihr selbst mitbringen. Wir kopieren eure Dokumente NICHT vor Ort.
Kosten für Beglaubigungen im AStA
Kosten pro beglaubigtem Dokument: 1,00 €
Die Beglaubigungsgebühr ist bei Abholung der Dokumente zu entrichten.
Anerkennung unserer Beglaubigungen
Leider gibt es einige Universitäten, die im AStA beglaubigte Dokumente nicht anerkennen. Wir wissen dies bedauerlicherweise nicht von allen Universitäten genau, deshalb meldet Euch bitte, falls Ihr so einen Fall kennt. Danke!
Dazu zählen nach unserem Kenntnisstand:
- Ludwig-Maximilians-Universität München
- TU Berlin
- Universität Gießen
- Universität Duisburg-Essen
- Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
- Technische Universität Darmstadt
- Universität Konstanz
- Bergische Universität Wuppertal (erkennen die vom eigenen AStA angefertigten Beglaubigungen an)
- Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst Göttingen
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Hochschule Bochum
- Hochschule Ruhr West, Mülheim
- FernUni Hagen
- Eberhard Karls Universität in Tübingen
- Technische Universität München
Diese Universitäten erkennen nur Dokumente an, die z.B. von Bürgerbüros oder Notaren beglaubigt wurden, also AMTLICH!
Bleibt in Kontakt
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