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Kanzlerin, Rektor, Senat, Hochschulrat…  Titel und Begriffe die man beim Einstieg in das Universitätsleben immer wieder aufschnappt. Doch welche Rolle in der Universitätsleitung übernehmen diese Einrichtungen eigentlich? Das erklären wir Euch hier:

Rektorat

Das Rektorat leitet die Universität. Es besteht derzeit aus: Kanzlerin Dr. Christina Reinhardt, die als Leiterin der Universitätsverwaltung und der medizinischen Einrichtungen agiert und für den Haushalt verantwortlich ist; Rektor Prof. Dr. Axel Schölmerich, der Vorsitzender des Rektorats ist und die Universität nach außen vertritt, sowie Professor:innen beruft und das Hausrecht ausübt; Drei Prorektor:innen, die die Vertretung des Rektors übernehmen und jeweils spezielle Gebiete haben (Lehre und Internationales, Planung und Struktur,  Forschung, Transfer und wissenschaftlichen Nachwuchs).Gewählt werden die Mitglieder des Rektorats von der Hochschulwahlversammlung.

Hochschulwahlversammlung  

 

Die Hochschulwahlversammlung hat nur eine Aufgabe: sie wählt (und wählt ab) die Mitglieder des Rektorats. Sie besteht aus allen Mitgliedern des Senats und der Hochschulversammlung, beide Seiten haben unabhängig von der Zahl der Mitglieder die gleiche Anzahl Stimmen und der Vorsitz wechselt zwischen den Vorsitzenden dieser beiden Gremien. Im ersten und zweiten Wahlgang benötigen Kandidat:innen die Mehrheit des gesamten Gremiums, sowie beider seiner Hälften. Beim dritten Wahlgang ist dies ähnlich, jedoch geht es dann um die Mehrheiten der anwesenden Wahlberechtigten. Jedes Mitglied des Rektorats kann abgewählt werden, wenn ein Viertel der Hochschulwahlversammlung oder eine Mehrheit des Senats oder der Hochschulversammlung diesen Prozess einleiten, wobei für die Abwahl eine fünf-Achtel-Mehrheit nötig ist.

 

Fakultätenkonferenz           

Rektorat und Hochschulrat werden in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und Studium durch die Fakultätenkonferenz beraten. Außerdem ist sie der Angelpunkt der Kommunikation zwischen der Zentralebene und den Fakultäten, wie auch den Fakultäten untereinander. Diese setzt sich aus den jeweiligen Dekan:innen der Fakultäten zusammen, welche alle stimmberechtigt sind. Mit Antrags- und Rederecht ist außerdem die Gleichstellungsbeauftragte und als Gäste unter anderem der:die Vorsitzende des Senats und der:die Studiendekan:in des Optionalbereichs eingeladen.

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Senat                   

Eines der zentralen Organe der Ruhr-Universität Bochum ist der Senat. Dieser setzt sich aus 25 gewählten Mitgliedern, aus den Sprecher:innen-Gruppen „Professorinnen und Professoren“, „Wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung“, sowie „Studierende“, zusammen. Zu den Aufgaben des Senats gehören unter anderem: die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats; die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Rektorats; Erlass und Änderung der Grundordnung sowie weitere Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule; Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und der Zielvereinbarung, sowie die Prüfung des Jahresabschlusses.

 

Hochschulrat

Der Hochschulrat besitzt eine unmittelbare strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule und hat weitreichende Befugnisse. Dessen sieben Mitglieder werden für fünf Jahre berufen. Ihm obliegt unter anderem die Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte operative Geschäft. Zu den weiteren Aufgaben des Hochschulrats zählen: Die Mitwirkung in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats, die Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrags, Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre, und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.

 

Universitätskommissionen

Ständige Kommissionen, die sogenannten Universitätskommissionen, dienen darüber hinaus der Vorbereitung von Beschlüssen des Senats und beraten zudem das Rektorat, den Senat, die Fakultäten sowie sonstige Einrichtungen. Zu diesen Kommissionen zählen: die Gleichstellungskommission, die Kommission für Forschung und Wissenstransfer, die Kommission für Lehre, die Kommission für Planung, Struktur und Finanzen sowie die Qualitätsverbesserungskommission. Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt beispielsweise die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte der RUB in allen Bereichen der Gleichstellung von Frau und Mann, während die Qualitätsverbesserungskommission sich mit Mängeln im Prüfung- und Lehrbetrieb hauptsächlich durch Hinweise der Angehörigen der Ruhr-Universität befasst.

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