International. Der Plan der US-Regierung, Studierende aus dem Ausland auszuweisen, ist vom Tisch. Hochschulen wie Harvard und das MIT hatten dagegen geklagt.

Anfang Juli hatte die US-Einwanderungsbehörde ICE die heftig kritisierte Regelung angekündigt, wonach ausländische Studierende, die im kommenden Wintersemester an amerikanischen Hochschulen studieren und ausschließlich Online-Kurse belegen, aus dem Land ausgewiesen werden sollen. Nach der Bekanntgabe hatten die Universitäten Harvard und MIT gegen die geplanten Maßnahmen geklagt. Mehr als 180 andere Universitäten im ganzen Land sowie 26 Städte und Bezirke schlossen sich der Klage an. Zudem gingen 17 Bundesstaaten und Washington D.C. mit juristischen Mitteln gegen die Regelung vor. Beobachter:innen vermuteten, die Pläne sollten die Universitäten der USA dazu drängen, zur Präsenzlehre zurückzukehren. Aufgrund der Corona-Pandemie war das Universitätsleben vom Campus zu Online-Kursen verlegt worden.
Neben den juristischen Folgen hagelte es auch viel Kritik für die Pläne der Regierung des amerikanischen Präsidenten Donald Trump. Die Verunsicherung bei ausländischen Studierenden war zudem groß. So hatten deutsche Student:innen in den USA die Bundesregierung um Unterstützung gebeten. In einem offenen Brief forderten aktuelle, künftige und ehemalige Studierende aus Deutschland, die in den USA studieren oder studiert hatten, die Bundesregierung dazu auf, gegen die Visabestimmungen und geplanten Ausweisungen der amerikanischen Regierung entschieden entgegenzutreten.

Vor allem die Kurzfristigkeit, mit der sie auf die neuen Bestimmungen reagieren sollten, waren Anstoß zum Aufschrei. Internationale, deren Universitäten nur Online-Lehre anbieten, sollten zu einer Universität mit Präsenzlehre wechseln. Dies sei in so kurzer Zeit nicht mehr zu organisieren, außerdem hätten sich viele Nicht-Amerikaner:innen unter hohem Aufwand darum bemüht, an einer amerikanischen Hochschule angenommen zu werden. Aufgrund der Ankündigung hatten unter anderem auch deutsche Hochschulen ihre internationalen Austauschprogramme erst einmal ausgesetzt. Der Präsident des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, Joybrato Mukherjee, kritisierte die Regierung Trumps explizit: Die „Administration setzt damit ihre in jeder Hinsicht schädliche Abschottungs- und Ausgrenzungsagenda fort“. Verschärft wurde die Verunsicherung vieler Studierender durch die Tatsache, dass viele Universitäten noch nicht konkret entschieden haben, wie die Lehre im Wintersemester ablaufen soll.
Nun ist diese geplante Regelung aber wohl vom Tisch. Aus dem Protokoll einer Anhörung eines Bundesgerichts in Boston, bei dem es um die Maßnahmen ging, geht hervor, dass die US-Regierung von den Plänen Abstand nimmt. So heißt es, dass die Maßnahmen, die zur Ausweisung von ausländischen Studierenden geführt hätten, verworfen werden und die Regelung von Anfang März weiter gelten würden. Diese erlaubten internationalen Studierenden in den USA ausdrücklich, während der Pandemie ausschließlich Online-Kurse zu belegen.
Neben den Studierenden, die jetzt wieder Planungssicherheit haben und ihr Studium fürs Erste fortsetzen dürfen, können auch die Hochschulen aufatmen. Mit dem Kippen der Regelung bleiben ihnen finanzielle Einbußen erspart, denn ausländische Studierende zahlen in der Regel die höchsten Studiengebühren.

:Philipp Kubu

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Glauben. Mit einem Senatsbeschluss führt die RUB als erste deutsche Uni eine Regelung zur Freistellung von allen Religionsangehörigen bei Klausuren ein.

Als „Bundesweit vorbildhaft“ bezeichnet die RUB die Resolution, die der Senat am 9. Juli beschloss. „Ich freue mich ganz besonders, dass dieser Entschluss nach langer Diskussion mit allen Senatsgruppen und dem Rektorat einstimmig gefällt wurde. Die RUB geht damit als religionssensible und Diversität achtende Universität bundesweit vorbildhaft voran“, sagt die Senatorin und Professorin für evangelische Theologie, Isolde Karle. Mit der Regelung bekennt sich die RUB dazu, künftig Prüfungstermine so zu legen, dass sie nicht mit religiösen Arbeitsverboten kollidieren. Sollte dies dennoch der Fall sein, können Studierende rechtzeitig den Prüfenden oder den Prüfungsausschuss über den Konflikt in Kenntnis setzen. Dann kann für die Studierenden ein Ausweichtermin ermöglicht werden, allerdings nur, wenn sie einen Nachweis zur Teilnahme an einer religiösen Feier oder eines religiösen Arbeitsverbots darlegen. Der bürokratische Prozess dazu wird derzeit ausgearbeitet. Diese Regelung sorgte für Fragen, da nicht klar sei, was als Nachweis gelte. In den sozialen Medien kamen von Nutzer:innen jedoch Zweifel auf, ob alle Professor:innen auf die Regelungen Rücksicht nähmen. Es könnten beispielsweise schwierigere Klausuren für Ausweichtermine gestellt werden oder Studierende könnten aufgrund solcher Befürchtungen den Senatsbeschluss nicht geltend machen.

Prof. Isolde Karle brachte die Regelung auf den Weg, nachdem Dr. Michael Blume – der Antisemitismusbeauftrage des Landes Baden-Württembergs – im Dezember 2019 einen Vortrag an der RUB hielt (:bsz 1236). Als konkreten Vorschlag, was die Universität zur Unterstützung jüdischer Personen unternehmen könne, merkte Grünen-Politiker Volker Beck an, dass die Überschneidung von Prüfungen und religiösen Arbeitsverboten schon lange ein Problem für orthodoxe Juden und Jüdinnen sei. „In der weiteren Debatte haben wir später das Anliegen und den Text dann aber bewusst ganz offen formuliert“, sagt Isolde Karle. Daher betrifft die Regelung nun nicht nur Menschen jüdischen Glaubens, sondern alle Religionsgemeinschaften.

:Stefan Moll

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