Der AStA und das AKAFÖ vergeben an bedürftige Studierende einen Betrag auf den Studierendenausweis, um ihnen ein Essen in der Mensa zuteil werden zu lassen.

Um den Betrag auf den Studierendenausweis zu erhalten, ist eine vorherige Antragstellung bei der Sozialberatung erforderlich, für welche einige Unterlagen vorzulegen sind:

  • Aktuelle Studienbescheinigung
  • Vollständige Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate. Vom aktuellen Monat wird die Umsatz – Übersicht akzeptiert.

Soweit der Antrag durch die Sozialberatung genehmigt wurde, fällt für die Studierenden nur ein kleiner Obolus i.H.v. 5 Euro an um den genehmigten Betrag zu erhalten. Der AStA und das AKAFÖ übernehmen bei den Mensamarken die Hauptkosten und machen es möglich, den Betrag an Studierende mit einem ganz kleinen Geldbeutel auszugeben.

Den Betrag auf den Studierendenausweis, auch Mensafreitische genannt, können zu den üblichen Geschäftszeiten bei Frau Antje Westhues (Sozialberatung) in Raum SH 018 beantragt werden.

Kontakt

Antje Westhues

Studierendenhaus, Raum 018
Universitätsstr. 150
44801 Bochum
Tel.: +49 (0234) 32-23 05 0

Sprechzeiten

Montags: 11 Uhr bis 16 Uhr
Mittwochs: 12 Uhr bis 17 Uhr
Donnerstag: 12 Uhr bis 14 Uhr