Die Studentische Selbstverwaltung

Satzung der Studierendenschaft der Ruhr-Universität BochumZum Abschnitt im TextDie Autonommen ReferateDer HauptausschussDer WahlausschussDer HaushaltsausschussSatzung des Akademischen FörderungswerkesZum Abschnitt im Text

Die Studierendenschaft

Die Studierendenschaft stellt die Gesamtheit aller an der Hochschule eingeschriebenen Studierenden dar. Dabei zählt die Ruhr-Universität Bochum mit derzeit etwa 43.000 Studierenden zu den 10 größten Universitäten ganz Deutschlands. Der Studierendenschaft steht es zu ihre Angelegenheiten selbständig zu verwalten und insbesondere an hochschul- und wissenschaftspolitischen Fragestellungen mitzuwirken. Somit stellt die Studierendenschaft die demokratische Basis des hochschulpolitischen Systems dar.

Jede Studierendenschaft einer Hochschule gibt sich selbst eine Satzung, in    der sie für sich selbst Grundsätze definiert und weitere Verfahren und Regelungen festlegt. So tritt die Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum zum Beispiel für Freiheit in der Forschung, Lehre und im Studium, sowie gegen Diskriminierung jeglicher Art ein. Auch die Ausgestaltung der einzelnen Aufgaben und Organe der Studierendenschaft findet sich in der Satzung.

Zur Wahrung und Erfüllung der Aufgaben bildet die Studierendenschaft verschiedene Organe und beratende Gremien aus. Mit dazu gehören unter anderen das Studierendenparlament (StuPa) und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA).  

Das Studierendenparlament

Das Studierendenparlament (StuPa) ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft und wird an der Ruhr-Universität Bochum jedes Jahr, meist in der ersten Woche des Dezembers gewählt. Bei dieser Wahl stellen sich verschiedene Wahllisten auf, aus denen ihr die Wahl habt. Insgesamt werden 35 Mandate vergeben. Die Satzung der Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum schreibt dabei vor, dass die Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim stattzufinden hat. Parallel dazu wird nach dem Grundsatz einer Verhältniswahl, die mit Elementen der Personenwahl verbunden ist gewählt.

Als oberstes Organ der Studierendenschaft obliegt es dem Studierendenparlament Richtlinien zur Erfüllung der studentischen Aufgaben zu beschließen. Unter anderem beschließt das Studierendenparlament den jährlichen Haushalt der Studierendenschaft und bestimmt über die Satzungen, Statute und Ordnungen. Zur Wahrung dieser Tätigkeiten gliedert sich das Studierendenparlament in Ausschüsse, welche sich einem bestimmten Thema besonders widmen. Neben dem Hauptausschuss existieren beispielsweise der Haushaltsausschuss sowie der Wahlausschuss. 

Des Weiteren wählt und kontrolliert das Studierendenparlament den Allgemeinen Studierendenausschuss und ernennt eine:n StuPa-Präsident:in. Diese:r leitet die öffentlichen Sitzungen und dient als Ansprechpartner:in des Studierendenparlamentes.

Kürzel der FraktionParlamentarier:innenProzentualer Anteil
NRGi2468,57%
GRAS514,29%
Hochschulallianz (HA)25,71%
LiLi25,71%
Jusos25,71%
Aktuelle Zusammensetzung des Studierendenparlamentes

Der Allgemeine Studierendenausschuss und die Autonomen Referate

Der Allgemein Studierendenausschuss ist die vom Studierendenparlament gewählte Vertretung der Studierendenschaft und führt deren Geschäfte. Informationen zur genauen Gliederung des Ausschusses und der derzeitig gewählten Personen erhaltet Ihr unter:

https://asta-bochum.de/der-asta/was-ist-der-asta/

Protokolle der AStA-Vorstand SitzungenDas Referat für ÖffentlichkeitsarbeitDas Referat für Kultur und InternationalismusDas Referat für Hochschulpolitik und politische BildungDas Referat für Mobilität, Ökologie und InfrastrukturDas Referat für LogistikDas Referat für Sport und E-SportProtokolle der AStA SitzungenVorsitz des AStAFinanzer des AStA

Die Fachschaft, der Fachschaftsrat und die Fachschaftsvertreterkonferenz

Die Studierendenschaft gliedert sich je nach Fakultät und Studienfach in Fachschaften auf. Somit stellt jeden Fachschaft die Gesamtheit aller Studierenden eines Faches dar. Dabei zählt die Ruhr-Universität Bochum derzeit 47 Fachschaften an 20 Fakultäten. Die Vertretung der Fachschaft ist Aufgabe des jeweiligen Fachschaftsrates (FR oder FSR), welcher auf der Fachschaftsvollversammlung (FSVV) gewählt wird. Dabei kann jedes Mitglied einer Fachschaft sich selbst zur Wahl stellen. Neben den Ratsmitglieder:innen werden meist auch noch Fachschaftsvorsitz sowie ein Finanzteam gewählt. 

Auch Änderungen der Fachschaftssatzung werden auf einer Vollversammlung der Fachschaft entschieden, denn jeder Fachschaft obliegt es sich selbst eine Satzung aufzuerlegen. 

Der Fachschaftsrat führt dabei die Geschäfte der jeweiligen Fachschaft. Dies bedeutet, dass alle fachschaftsinternen Veranstaltungen und Projekte von dem jeweiligen Fachschaftsrat geplant und durchgeführt werden. Auch wenn es um Kommunikation innerhalb der Fakultät geht, ist der Fachschaftsrat relevant. So sollen Komplikationen und Impulse der Studierenden möglichst schnell aufgenommen werden.

Die einzelnen Fachschaftsräte sind darüber hinaus auch für fachschaftsübergreifende Fragestellungen vernetzt. Das dafür vorgesehene autonome Gremium ist die FachschaftsvertreterInnenkonferenz (FSVK). In diesem Gremium erarbeiten die jeweiligen Fachschaftsvertretungen Leitlinien und Konzepte für die Entwicklung der Fachschaftsarbeit.

FachschaftsvertreterInnenkonferenzListe der Fachschaftsräte an der Ruhr-Universität Bochum

Die Akademische Selbstverwaltung

Senat der Ruhr-Universität BochumKommissionen der Ruhr-Universität BochumRektorat der Ruhr-Universität BochumHochschulrat der Ruhr-Universität BochumFakultätsratkonferenz der Ruhr-Universität BochumHochschulwahlversammlung der Ruhr-Universität Bochum

Der Fachbereich, der Fachbereichsrat und der Dekan

Jede Hochschule gliedert sich in Fachbereiche, die die organisatorischen Grundeinheiten der Hochschule stellen. Das geläufige Wort für die Unterteilung in Fachbereiche sind die Fakultäten. Jeder Fachbereich gewährleistet die Ordnung und Vollständigkeit der einzelnen Lehrveranstaltungen und fördert darüber hinaus die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den anderen Fachbereichen. 

So wie die meisten anderen Gremien, obliegt es auch jedem Fachbereich sich selbst eine Ordnung zu erlassen, in der die Organisation geregelt wird. Die Leitung eines Fachbereiches ist Aufgabe des bzw. der jeweiligen Dekan:in, welcher in Zusammenarbeit mit dem Fachbereichsrat die Geschäfte des jeweiligen Fachbereiches führt. In Abwesenheit des/der Dekan:in vertritt Ihn/Sie der/die Prodekan:in.

Zu einem Fachbereich gehören, neben dem/der Dekan:in und Prodekan:in und allem hauptberuflichen Hochschulpersonal, auch alle Studierenden an, welche in einem von dem Fachbereich angebotenen Studiengang eingeschrieben sind. Somit gehören einem Fachbereich meist mehrere Fachschaften an. 

Dem Fachbereichsrat gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder:innen an. Diese können sowohl Mitarbeiter:innen als auch Studierende sein. Der/Die Dekan:in sowie Prodekan:in haben kein Stimmrecht. 

Darüber hinaus sind auch die Fachbereiche, ähnlich wie die Fachschaften, untereinander vernetzt. Die Dekan:innen sind zugleich Mitglieder:innen in der Fachbereichskonferenz und beraten darüber das Rektorat, den Senat und den Hochschulrat in Angelegenheiten, welche die gesamte Hochschule betreffen.

Der Hochschulrat

Der Hochschulrat besteht aus einer vorsitzenden Person und mindestens 6, maximal 12 Mitglieder:innen, wovon mindestens die Hälfte seiner Mitglieder aus Externen bestehen muss. Diese externen Personen müssen verantwortungsvollen Positionen in Kultur, Wissenschaft oder Wirtschaft innehaben oder -gehabt haben, um für dieses Amt in Frage zu kommen. Ziel ist es, dass die in den Hochschulrat gewählten Personen, auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben einer Hochschule leisten können. 

Diese Personen werden von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf 5 Jahre bestellt. Ihnen wird unmittelbare strategische Funktion für die Entwicklung der Hochschule zugesprochen und ihnen obliegt die Aufsicht über das durch das Rektorat erledigte operative Geschäft. Zusammen mit dem Senat formieren sie die Hochschulwahlversammlung, auf der das Rektorat gewählt wird und sie müssen dem Wirtschaftsplan der Hochschulleitung zustimmen. 

Aktuelle Mitglieder des Hochschulrates der Ruhr-Universität Bochum sind:

  • Birgit Fischer: Staatsministerin a.D., Health Consultant (Vorsitzende)
  • Dr. Ricarda Brandts: Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster (stellvertretende Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Ed Brinksma: Präsident der Erasmus-Universität Rotterdam
  • Dr. Klaus Engel: ehemaliger Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries AG, Essen
  • Dr. Beate Konze-Thomas: Ehemals Leiterin der Abteilung Programm- und Infrastrukturförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. , Bonn
  • Prof. Dr. Gerard Meijer: Direktor des Fritz-Haber-Instituts der Max-Planck-Gesellschaft
  • Prof. Dr. Reto Weiler: Emeritus der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Das Rektorat

Die Leitung einer Hochschule obliegt dem Rektorat, bestehend aus Rektor:in und Kanzler:in sowie weiteren Prorektor:innen, welche einen spezifischen Aufgabenbereich erledigen. Auf der Grundlage eines breiten Konsenses in der Hochschule hat sich das Rektorat die Aufgabe gestellt, seinen Beitrag zur Weiterentwicklung der Ruhr-Universität Bochum (RUB) zu einer modernen, leistungsstarken, weltoffenen Universität auf international konkurrenzfähigem Niveau zu leisten. Gleichzeitig betont das Rektorat die besondere Verantwortung der Ruhr-Universität gegenüber der Region und den in ihr lebenden Menschen. Demnach gehört auch die Internationalisierung und Stärkung des Wissenstransfers mit zu den Tätigkeitsschwerpunkten unseres Rektorats.

Das aktuelle Rektorat der Ruhr-Universität Bochum setzt sich derzeit aus folgenden Personen zusammen:

  • Prof. Dr. Dr. h. c. Martin Paul: Rektor
  • Dr. Christina Reinhardt: Kanzlerin
  • Prof. Dr. Isolde Karle: Prorektorin für Diversität, Inklusion und Talententwicklung
  • Prof. Dr. Kornelia Freitag: Prorektorin für Lehre und Studium
  • Prof. Dr. Denise Manahan-Vaughan: Prof. Dr. Denise Manahan-Vaughan
  • Prof. Dr. Günther Meschke: Prorektor für Forschung und Transfer

Diese werden ebenfalls auf der Hochschulwahlversammlung gewählt und der Hochschulrat steht dem Rektorat in beratender als auch kontrollierender Funktion zur Seite. 

Die Hochschule wird nach Außen von dem/der Rektor:in vertreten und dieser gegebenenfalls durch einen der Prorektor:innen. Auch die Ausübung des Hausrechtes an der Hochschule obliegt dem/der Rektor:in, sowie die Ernennung weiterer Rektoratsmitglieder:innen. 

Die Verwaltung der Haushaltsmittel einer Hochschule obliegt dem/der Kanzler:in. Sollte das Rektorat eine Entscheidung bezüglich der Wirtschaftsführung der Hochschule treffen, so hat der der/die Kanzler:in die Möglichkeit ein aufschiebendes Veto einzulegen. Sollte danach immer noch keine Einigung erzielt werden könne, so führt der Hochschulrat die Entscheidung herbei.

Der Senat

Der Senat ist für die akademische Selbstverwaltung einer Hochschule, also für die Studierenden, für Mitarbeiter:innen aus Technik und Verwaltung, für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und auch für die Professoren:innen, in etwa das was das Studierendenparlament für die studentische Selbstverwaltung ist. Der Senat spricht Empfehlungen und Stellungnahmen zu weiteren Entwicklung der Hochschule aus, erlässt und ändert Rahmenordnungen der Hochschule und formt zusammen mit dem Hochschulrat die Hochschulwahlversammlung, auf der das Rektorat gewählt wird.

All jene personellen Gruppen an der Hochschule, welche für den Senat wahlberechtigt sind, werden auch im Senat vertreten. Dem Senat der Ruhr-Universität Bochum gehören 25 Mitglieder an, von denen 13 aus der Gruppe der Professor:innen und je 4 Personen aus den Gruppen der Mitarbeiter:innen und der Studierenden stammen. Mit Ausnahme der Gruppe der Studierenden beträgt die Amtszeit eines Senators 3 Jahre. Studierende Vertreter:innen jeweils nur 1 Jahr.

Auch der Senat wählt verschiedene Kommissionen, welche einen spezifischen Aufgabenbereich der Universität übernehmen. So gibt es eine Kommission für strukturelle und finanzielle Angelegenheiten, eine für Forschung und Wissenstransfer, eine für die Lehre, eine für Qualitätsverbesserung und eine für Gleichstellung. Bis auf die Qualitätsverbesserungskommission werde alle Kommissionen zu je 4 gleichen Teilen der Personengruppen besetzt, denn hier bilden die Studierenden die Mehrheit. 

Das Landes-ASten-Treffen

Das Landes-ASten-Treffen NRW ist ein Verbund, dem verschiedene Studierendenschaften angehören. Hier sind die Allgemeinen Studierendenausschüsse für Fragestellungen, welche nicht allein innerhalb der Universität geklärt werden können vernetzt und tauschen sich aus. 

Die Organes des Landes-ASten-Treffen NRW sind zum einen das Wahl-LAT, welches das oberste Vereinsorgan darstellt, das Haushalts-LAT, welches Mitgliedsbeiträge festsetzt und deren Verwendung kritisch begleitet, die LAT-Sitzungen, auf der sich die ASten über betreffende Themen austauschen und die LAT-Koordination, welche die Zusammenarbeit koordiniert und als Informationsschnittstelle nach innen, wie auch nach außen fungiert.

Die Satzung des Landes-ASten-Treffen NRW sieht vor, dass zwischen assoziierten und eingetretenen, also zahlenden Mitgliedern unterschieden wird. Die Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum ist derzeit ein assoziiertes Mitglied des LAT NRW.